Das Land Niedersachsen hat heute ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, um die Patientensicherheit in den Krankenhäusern verbessern. In einer Pressemitteilung der Landesregierung heißt es, dass Kliniken verpflichtet werden sollen, Konzepte zum Umgang mit berufsbezogenen Belastungen zu erarbeiten, etwa Supervisionen oder Rotationssysteme, teilte die Landesregierung heute mit. So soll die „hohe Dauerbelastung des Personals“ verringert werden. Ein weiteres Vorhaben ist die Etablierung von „Fach- und professionsübergreifenden Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen“ sowie die Etablierung eines anonymes Fehlermeldesystems, mit dem Mitarbeiter „Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Krankenhausbetriebes an eine neutrale Stelle“ melden können. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, plant Niedersachsen zudem die flächendeckende Einführung von Arzneimittelkommissionen sowie von Stationsapothekern. Die Fachzeitschrift f&w hatte im vergangenen Jahr über dieses Konzept berichtet, das beispielsweise das Universitätsklinikum Heidelberg praktiziert. Die Novelle sei ein Meilenstein zur Stärkung der Patientensicherheit, sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKH) bezeichnete das Vorhaben als ein „Bündel unpraktikabler Maßnahmen sowie erweiterter und doppelter Datenerfassungen“. Neben Unterfinanzierung und Investitionsstau sei die immer weiter ausufernde Bürokratie die größte Hürde, die die Kliniken im Interesse ihrer Patienten überwinden müssten. Der flächendeckende Einsatz von Stationsapothekern sei wegen der mangelnden Verfügbarkeit von Apothekern am Arbeitsmarkt nicht zu erfüllen, erklärte NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Voraussetzung für die Rotation von Pflegepersonal wären Neueinstellungen. Bereits jetzt sei der Arbeitsmarkt für Intensivpflege-Fachkräfte aber schon extrem angespannt. Engelke mahnte zudem eine unzureichende Finanzierung zusätzlicher Kosten an.