Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Verbände und Fachgesellschaften in Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik gebeten, bei einer Studie zur Personalausstattung mitzuwirken. Sie sollen dabei unterstützen, den derzeitigen Stand bei der Personalausstattung in den Einrichtungen dieser Fachbereiche zu erheben und zu analysieren, heißt es in einer Mitteilung des G-BA. Die Ergebnisse der Studie dienen als empirische Datengrundlage zur Festlegung von Mindestvorgaben in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen.
Anlass der Studienvergabe ist der gesetzliche Auftrag an den G-BA, verbindliche Mindestanforderungen für das Personal festzulegen. Die Vorgaben sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die entsprechende Richtlinie soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Sie löst die bisherige Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab.
Die Studie soll neben der derzeitigen Situation vor allem das aktuelle Tätigkeitsspektrum und den Zeitaufwand des Personals in den verschiedenen Bereichen abbilden. Den Auftrag für die Umsetzung der Studie hat eine Gruppe von Wissenschaftlern der GWT-TUD GmbH unter der Leitung von Prof. Dr. Hans-Ulrich Wittchen erhalten.
Um die Mindestvorgaben zu entwickeln, führt der G-BA außerdem in diesem und im kommenden Jahr Fachgespräche. Dabei werden Experten aus verschiedenen Bereichen der Versorgung angehört, die von der Richtlinie zu verbindlichen Personalanforderungen in Psychiatrie und Psychosomatik betroffen sind.