Einrichtungsbezogene Impfpflicht

32.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg ohne Impfschutz

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32.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg ohne Impfschutz
© Biontech

Seit Mitte März gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat nun erste Zahlen veröffentlicht. 5.622 Einrichtungen und Unternehmen in dem Bundesland haben den Gesundheitsämtern in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 31.938 Personen gemeldet, die entweder über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen oder bei denen Zweifel an der Echtheit beziehungsweise der inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl. "Setzt man sie aber in Relation zu den rund 1,8 Millionen Menschen, die im Bereich Gesundheit insgesamt tätig sind, wird deutlich, dass sich der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seiner besonderen Verantwortung bewusst ist", bemerkt Uwe Lahl, Amtschef Pandemiebewältigung im Gesundheitsministerium.

Die gemeldeten Personen werden jetzt von den Gesundheitsämtern dazu aufgefordert, entsprechende Nachweise zu übermitteln. Ein sofortiges Tätigkeitsverbot für die betroffenen Personen folgt aus der Meldung zunächst nicht. "Unser Ziel ist es, möglichst viele, noch unentschlossene Menschen in diesen besonders schutzbedürftigen Settings doch noch von der Impfung zu überzeugen", erklärt Lahl.

Autor

 Jens Mau

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