Orientierungswert: Pastor Norbert Groß, Verbandsdirektor DEKV

Ergebnisqualität ist nicht alles

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Qualität ist die gesundheitspolitische Zielgröße und Leitperspektive der sich ihrem Ende zuneigenden 18. Legislaturperiode gewesen. Und sie wird auch in der kommenden, 19. Legislaturperiode eine wichtig Rolle spielen. Anlass genug, in Erinnerung zu rufen, dass Qualität viele Dimensionen hat, sowie kritisch zu fragen, welches Qualitätsverständnis politisch zum Tragen kommt und welche Folgen das hat. In dieser Hinsicht plädieren etwa die christlichen Krankenhausverbände in ihren gerade veröffentlichten Positionen zur Bundestagswahl für ein umfassenderes Qualitätsverständnis, als es zurzeit den Qualitätsdiskurs und die Qualitätspolitik bestimmt.

Nachdem zunächst über viele Jahre Struktur- und Prozessqualität im Zentrum standen, dreht sich nun alles um Ergebnisqualität. Endlich und mit Recht, werden viele sagen, denn das Ergebnis ist doch das, worauf es letztlich und vor allem ankommt. Doch das ist zu kurz gegriffen. 

Bereits ein Blick auf die produzierende Wirtschaft zeigt: Es ist eben nicht unerheblich, unter welchen Bedingungen zum Beispiel ein Konsumgut, sei es ein Smartphone, ein T-Shirt oder ein PKW, hergestellt worden ist. Wenn dabei die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt wird, wenn Hungerlöhne gezahlt werden oder wenn bei den Abgaskontrollen betrogen und manipuliert wird, ist das überhaupt nicht in Ordnung. Der Schaden, der dadurch verursacht wird, ist horrend. Allerdings manifestiert er sich in der Regel nicht als Mangel des Produkts, sondern etwa in arbeitsbedingten Erkrankungen, in sozialer Destabilisierung, in Umweltschäden. Nur solange sich das nicht im Preis des Produkts niederschlägt, ist das den Verbrauchern hierzulande überwiegend gleichgültig. 

Die Qualität einer Krankenhausbehandlung ist naturgemäß wesentlich schwieriger zu beurteilen als die Qualität zum Beispiel eines Autos. Wobei das Interesse von Politik, Kostenträgern und potenziellen Patienten genau genommen ja darauf gerichtet ist, die Qualität des Krankenhauses zu beurteilen, das eine bestimmte Behandlung durchgeführt hat und in Zukunft durchführen möchte. Bietet das Krankenhaus die Gewähr, gute Qualität zu leisten? Es ist relativ einfach, im Blick auf einzelne Leistungen oder Krankheitsbilder Kriterien und Referenzwerte zu definieren, die im Einzelfall beziehungsweise aggregiert eingehalten werden müssen, um von einer ordentlichen oder guten Behandlung zu sprechen. Das ist auch sinnvoll, weil es Kliniken hilft, Qualitätsmängel zu identifizieren und abzustellen. Doch um die Qualität eines Krankenhauses zu beurteilen, im Sinne seiner Güte beziehungsweise Eignung, eine auch unter sozialen, gesellschaftlichen und gemeinwohlbezogenen Aspekten hochwertige Versorgung leisten zu können, müssen mehr Faktoren in den Blick genommen werden.

Man muss die Behandlung als ganze in den Blick nehmen. Dann wäre als erstes etwa zu prüfen, wie es um die Indikationsqualität bestellt ist. Eine lege artis erfolgende Behandlung auf Basis einer nicht gerechtfertigten Indikation bleibt unter den aktuellen Rahmenbedingungen der Qualitätsbeurteilung jedoch folgenlos. Es wäre zu prüfen, wie der Patient auf eine vielleicht erforderliche Weiterbehandlung nach der Entlassung aus der Klinik vorbereitet worden ist und wie diese erfolgt. Es wäre zu prüfen, wie der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt seinen Alltag bewältigen kann, gegebenenfalls mit Einschränkungen, und wie die Behandlung dazu beigetragen hat. Überhaupt wäre zu berücksichtigen, wie der Patient selbst die Behandlung erlebt hat. Wie beurteilt er, wie man mit ihm umgegangen ist? 

Unberücksichtigt und folgenlos für die Qualitätsbeurteilung bleiben zurzeit auch die Rahmenbedingungen, unter denen die an der Behandlung beteiligten Akteure ihren Beitrag leisten. Ein hoher Krankenstand von Pflegekräften, eine erschreckend kurze durchschnittliche Verweildauer im Beruf, eine hoher und steigender Anteil von Beschäftigten, die „auf dem Absprung“ sind, Ärzte und Ärztinnen, die sich durch ökonomische Vorgaben in ihrer Professionalität massiv eingeschränkt erleben – all das wirft einen dunklen Schatten auf die unter reinen Ergebnisaspekten immer noch „gute Qualität“ in unseren Kliniken.

Qualitätssicherung, Qualitätsvergleiche, Qualitätsberichterstattung sind sinnvoll und notwendig. Sie müssen dem Ziel dienen, Mängel und Risiken zu identifizieren und abzustellen, Prozesse zu verbessern und ein hohes Qualitätsniveau zu halten. Sie sollen das Vertrauen der Patienten stärken, bei Bedarf eine qualitativ hochwertige Behandlung zu erhalten. Sie sollen die Kliniken bei der Sicherung und Verbesserung ihrer Behandlungsqualität unterstützen. Sie müssen Politik und Gesellschaft an ihre Verantwortung erinnern, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die eine entsprechende qualitativ hochwertige Versorgung überhaupt erst ermöglichen.

Die christlichen Krankenhausverbände sind überzeugt: Ein solidarisches, am Patientenwohl orientiertes Gesundheitssystem darf nicht nur ökonomische Effizienz fokussieren, sondern muss ganzheitliche Heilungsprozesse fördern. Nötig ist ein kontinuierlich geführter öffentlicher Diskurs über „gute Qualität“. Dessen Ziel kann nicht sein, die Versorgung auf weniger Krankenhäuser zu konzentrieren. Er muss vielmehr einen am Patienten- und Gemeinwohl orientierten Qualitätswettbewerb befördern. Dieser muss zum Beispiel die besondere Qualität von Beziehungspflege und -medizin honorieren und sichern. Er muss eine Risikoselektion zu Lasten hochbetagter, multimorbider und anderer vulnerabler Patienten ausschließen und vielmehr dazu beitragen, dass diese eine hochwertige Versorgung erhalten. Das muss sich auch in der Qualitätsbeurteilung von Kliniken positiv niederschlagen.

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