Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisiert, in dem sie Personalvorgaben für pflegeintensive Krankenhausbereichen festlegen will. „Der BDPK lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen in der vorgeschlagenen Form ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Konkret prangert der BDPK die Formulierung im Gesetzentwurf an, wonach „Personalverlagerungseffekte aus anderen Krankenhausbereichen“ zu vermeiden seien. Nach Einschätzung des Verbands sind hiermit Krankenhausabteilungen gemeint. „ Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarem Personalkörper geht weit hinter die heute gelebte abteilungsübergreifende Personaleinsatzplanung zurück“, so der BDPK. Wenn Mitarbeiter erkrankten, müssten dann Betten in einer Abteilung geschlossen werden. In anderen, nicht voll belegten Abteilungen, wäre das Personal aber nicht voll ausgelastet.
Das Bundeskabinett hatte Anfang April beschlossen, dass Krankenhäuser künftig in bestimmten Bereichen festgelegte Personalvorgaben in der Pflege erfüllen müssen. Der BDPK kritisierte nun am Gesetzentwurf, dass unklar sei, wie sich ein höherer Bedarf von examinierten Krankenpflegekräften auf ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken auswirken könnte. Der höhere Personalbedarf im Krankenhaus können zu einem „Absaugen“ von Pflegekräften aus diesen Bereichen führen, vermutet der BDPK. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Thomas Bublitz, kritisierte zudem, dass sich der der Bedarf an pflegerischem Personal nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren lasse. „Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar, so Bublitz. „Unterschiede in der Patientenstruktur, Organisation und Ausstattung stellen fixe Personalmindestzahlen infrage.“ Jede Klinik habe heute bereits für sich Personaluntergrenzen definiert, die auf die jeweiligen Besonderheiten abgestimmt seien.
Der BDPK appelliert in seiner Stellungnahme an die Gesundheitspolitiker, vorab die Bereiche festzulegen, in denen Personaluntergrenzen gelten sollen. Anderenfalls bliebe unter anderem unklar, wie die Vorgaben umgesetzt werden könnten und welche Kosten dadurch entstünden.