Positionspapier zur Bundestagswahl

BDPK sieht dringenden Bedarf für umfassendes Investitionsprogramm

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BDPK sieht dringenden Bedarf für umfassendes Investitionsprogramm
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Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat seine Positionen zur Bundestagswahl veröffentlicht. Darin sprechen sich die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände für einen ordnungspolitischen Rahmen aus, der weiterhin Wettbewerb, Flexibilität und Dynamik in der medizinischen Leistungserbringung ermöglichen und stärken soll, heißt es in einer Mitteilung des BDPK. Auf diese Weise lasse sich auch in Zukunft eine „verlässliche, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung“ gewährleisten. „Wir sind der festen Überzeugung, dass es keine Alternative zu einem wettbewerblich ausgestalteten Gesundheitswesen gibt“, so BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins „f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus“.  „Vor diesem klaren Bekenntnis dürfen wir uns nicht drücken, nur weil es nicht populär ist“. Dringenden Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode sieht der BDPK in einem umfassenden Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Reha-Kliniken.

Es müsse flächendeckend sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser die notwendigen Investitionen auch vornehmen und finanzieren können, fordert der BDPK in seinem Positionspapier. Für jedes Bundesland müsse das Investitionsmittelvolumen für Krankenhäuser dem vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechneten Investitionsfinanzierungsvolumen hinzugerechnet werden. Wenn die Bundesländer dies nicht umsetzten, solle es eine bundespolitische Initiative hierzu geben. „Es würde helfen, wenn die Investitionsmittel für die Krankenhäuser zu gleichen Teilen von Land, gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie vom Bund zur Verfügung gestellt würden“, schlägt der BDPK vor.

In ihrem Positionspapier fordert der Verband zudem, den Fixkostendegressionsabschlag (FDA) abzuschaffen. „Es ist ungerecht, wettbewerbswidrig und leistungsfeindlich, den Krankenhäusern sogenannte Fixkostendegressionsvorteile zu nehmen; schließlich haben sich die Einrichtungen diese Vorteile primär durch Effizienz- und Qualitätsverbesserungen in der Patientenversorgung erarbeitet“, so der BDPK. Durch den FDA werde der Qualitäts- und Leistungswettbewerb grundsätzlich in Frage gestellt. Es sei „gesundheitspolitisch geradezu absurd“, dass der Fixkostendegressionsabschlag vor allem Krankenhäuser mit sehr guter Qualität treffe, die sich im Qualitätswettbewerb durchgesetzt haben – und primär aus diesem Grund auch eine vermehrte Nachfrage nach ihren Leistungen verzeichnen könnten.

Als weiteren zentralen Punkt für die kommende Legislaturperiode sieht der BDPK Änderungen bei der Finanzierung von Tarifkosten. Bevor Personalmindeststandards eingeführt werden, müsse sichergestellt werden, dass Krankenhäuser den Kostenzuwachs für ihr Personal vollständig refinanziert bekommen. „Ein nur hälftiger Ausgleich der Kosten von Tarifabschlüssen verstärkt den Unterfinanzierungseffekt von Jahr zu Jahr“, so der Verband. Die Krankenhäuser seien andernfalls gezwungen, noch mehr am Personal zu sparen. „Wie das gehen soll, darüber rätseln nicht nur die Betriebsräte und Gewerkschaften.“

Autor

 Hendrik Bensch

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