Krankenhäuser sowie Arzt- und Psychotherapeutenpraxen müssen erst bis 31. Dezember kommenden Jahres an die Telematik-Infrastruktur angebunden sein. Der Termin für die Anbindung verschiebt sich damit um ein halbes Jahr, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem Deutschen Ärzteblatt bestätigte. Aufgrund der Entscheidung des Ministeriums werde auch der Rollout für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der Startschuss für das Versichertenstammdatenmanagement später erfolgen. Damit ändert sich der Fahrplan aus dem E-Health-Gesetz: Darin ist vorgesehen, dass Arztpraxen und Krankenhäuser bis zum 1. Juli 2018 flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein sollen.
Hintergrund für die erneute Verzögerung sind Probleme bei der Lieferung der Geräte für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, der sogenannten Konnektoren. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) hatte kürzlich angekündigt, dass die Geräte für Praxen und Kliniken frühestens ab Herbst dieses Jahres geliefert werden können. In den IT-Abteilungen von Krankenhäusern wächst derweil der Ärger über Unklarheiten und mangelnde Kommunikation der Gematik, wie das Fachmagazin f&w – führen und wirtschaften im Krankenhaus in der Juni-Ausgabe berichtete.