Integrierte Notfallversorgung

KBV und Marburger Bund suchen gemeinsame Lösung

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KBV und Marburger Bund suchen gemeinsame Lösung
© iStock.com/Bim

In der Diskussion um neue Strukturen bei der Notfallversorgung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund (MB) über die künftige Ausgestaltung ausgetauscht. Sie wollen sich gemeinsam für eine integrierte Notfallversorgung einsetzen, vereinbarte der KBV-Vorstand sowie MB-Vorstandsmitglieder bei einem Treffen in Berlin. Ansatzpunkte für Veränderungen sehen sie zum Beispiel mit Blick auf eine einheitliche Anlaufstelle für die Ersteinschätzung. Beide Ärztevertreter forderten in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Politik auf, „bestehende Hürden, die einer integrativen Notfallversorgung im Wege stehen, zügig abzubauen.“

„In die Reform der Notfallversorgung müssen alle Beteiligten einbezogen werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. Dazu zählten die Niedergelassenen genauso wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Rettungsdienste und Rettungsleitstellen. Beide Seiten seien sich einige, dass Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden müssten, ergänzte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. „Viele Patienten in den Rettungsstellen könnten genauso gut im Notdienst der KVen oder unmittelbar von niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Mehr Kooperation ist das Gebot der Stunde“, so Henke.

Nach Vorstellungen von KBV und MB soll die Reform der integrierten Notfallversorgung durch Modellprojekte begleitet und weiterentwickelt werden. Dabei gehe es auch darum, Doppeluntersuchungen zu vermeiden: Einmal erhobene Befunde und Daten sollten jeweils für die Weiterbehandlung zur Verfügung stehen. Die Vergütung soll nach den Vorstellungen der Ärztevertreter extrabudgetär erfolgen.

Welche Herausforderungen es bei der Notfallversorgung gibt und wie Lösungskonzepte aussehen, hatte die Fachzeitschrift f&w – führen und wirtschaften in ihrer Mai-Ausgabe analysiert. Der GKV-Spitzenverband hatte darin sein Konzept für eine stationäre Notfallversorgung ausführlich vorgestellt. Es sieht unter anderem drei zuschlagsfähige Notfallstufen vor. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, hatte das Konzept als „Chaoskonzept“ kritisiert und eine höhere Pauschale für ambulante Patienten im Krankenhaus gefordert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun noch Zeit bis Ende des Jahres, um ein Konzept für die stationäre Notfallversorgung vorzulegen.

Autor

 Hendrik Bensch

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