Neu ist der Beratende Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte eigentlich nicht. Als Vorschrift des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes war er schon in der zurückliegenden KV-Legislatur neben den bisherigen Fachausschüssen der Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten gesetzlich vorgesehen. Schön aber, dass nach über zwei Jahren „intensiver Vorbereitung“ jetzt endlich in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die konstituierenden Sitzungen stattgefunden haben und die „Neuen“ mit ihren Ausschüssen begrüßt wurden.
Schade ist es, wenn in manchen KVen jetzt erst die Sinnfrage: „Was machen wir mit dem Ausschuss bloß?“ gestellt wird. Grundsätzlich haben die Fachausschüsse die Aufgabe, zu Fragen, die für die Leistungserbringung ihrer Fachgruppe von besonderer Bedeutung sind, Stellung zu nehmen und die KV-Gremien zu beraten. Dabei ist vorgesehen, dass der Ausschuss von Vorstand und Vertreterversammlung (VV) gefragt wird und sich die Themen nicht selbst gibt. Bei allen angestellten Ausschüssen gilt jedoch die Besonderheit, dass sie mit Haus- und Fachärzten und Psychotherapeuten als Querschnitt aller Fachgruppen besetzt sind. Aus dieser Querschnittskompetenz sollte resultieren, dass VV und Vorstand sie bei allen Fragestellungen, die an die anderen Fachausschüsse gestellt werden, ebenfalls einbeziehen.
Da angestellte Ärzte bisher keinen direkten Ansprechpartner in der KV hatten, sollten die KV und deren beratende Gremien diese über ihren neuen Ausschuss informieren. Aus der Wahlbeteiligung lässt sich zwar bisher auf wenig Interesse an der KV schließen. Dies sollte sich aber gerade aus KV-Sicht dringend ändern, da angestellte Ärztinnen und Ärzte einen stetig größer werdenden Teil der KV-Mitglieder ausmachen und damit ein essenzieller Teil der KV-Gegenwart und -Zukunft sind.
Es gäbe also meines Erachtens genug Aufgaben für die Ausschüsse. Da dieses Gremium für alle Beteiligten ein Novum ist, brauchen die gewählten Ärzte jedoch Spielraum und Unterstützung für die Entwicklung ihres noch jungen Aufgabenbereichs. Aus der bisher gefühlten Verhinderungsmentalität gegenüber angestellten Ärzten muss dafür eine „Gern-herzlich-willkommen-Kultur“ werden, die den gleichberechtigten Umgang zur Basis hat. Denn nur dann werden „die Neuen“ echte Fachberater, und Angestellte haben künftig Ohr und Stimme in den gewählten KV-Gremien und gegenüber ihrem Vorstand.