Der Niedersächsische Landtag hat einstimmig beschlossen, ein Klinisches Krebsregister in dem Bundesland einzurichten. Das Register soll die Meldungen von Ärzten, Zahnärzten sowie Kliniken und Tumorzentren entgegennehmen. Dadurch sollen Erkenntnisse gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Die Einrichtung soll Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Das Register wird als eigenständige Einrichtung des Landes in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Die neue Behörde soll ihren Sitz in Hannover haben; in ihr werden zunächst bis zu 30 Mitarbeiter tätig sein. Die Aufsicht über die neue Behörde wird das Niedersächsische Gesundheitsministerium wahrnehmen.
Seit Inkrafttreten des sogenannte Krebsregister- und -früherkennungsgesetzes (KFRG) im Jahr 2013 sind alle Bundesländer aufgefordert, entsprechende Ländergesetze zu erlassen und bis Ende 2017 klinische Krebsregister einzurichten. In einigen Bundesländern haben die klinischen Krebsregister ihre Arbeit bereits aufgenommen.