Klare Definition gefordert

GKV und PKV kündigen Vertrag zur Zentrenfinanzierung

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Zwei Klingenschilder mit dem Schriftzug "Zentrum"
© iStock.com/martina-braun

Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den Vertrag zur Finanzierung von Zentren gekündigt. Beide Verbände streben nun Neuverhandlungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an. Der GKV-Spitzenverband bezeichnet diesen Schritt in einer heute veröffentlichten Mitteilung als „unvermeidbar“. Der Vertrag zur Zentrenfinanzierung basiere auf Festlegungen der Bundesschiedsstelle, die dem eigentlichen Gesetzesauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gerecht würden. Konkret monieren die Kostenträger, es sei für die Finanzierung eines Zentrums bereits ausreichend, dass eine Klinik von einem Bundesland im Landeskrankenhausplan als Zentrum ausgewiesen wird, ohne dass es weitere strukturierende Elemente gebe. „Derzeit gibt es in Deutschland ca. 200 Kliniken, die einen Zuschlag als Zentrum erhalten. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition, was als Zentrum gilt.“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, betont, dass die Kassen die Konzentration von besonderen, versorgungsrelevanten Aufgaben fördern wollten. „Dafür braucht es aber klare Entscheidungskriterien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht.“ Als gelungenen Bereich und mögliche Blaupause für eine neue Zentrumsdefinition nennt der GKV-Spitzenverband die Versorgung von seltenen Erkrankungen. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) habe bundeseinheitliche Kriterien entwickelt, auf deren Basis die Finanzierung für entsprechende Zentren erfolge. 

Gegen die Entscheidung der Bundesschiedsstelle zur Zentrendefinition im Dezember 2016 hatte der GKV-Spitzenverband eigenen Angaben zufolge Anfang 2017 Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Da die Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, sei der festgesetzte Vertrag zunächst gültig.

Lesetipp: Wildwuchs im Lande
Johannes Wolff und Kerstin Bockhorst vom GKV-Spitzeverband erklären in f&w, warum der Schiedsstellenbeschluss zur Zentrumsfinanzierung das Ziel des Gesetzgebers konterkariert und warnen sie vor einer parallelen Finanzierungsstruktur und sehen die Länder in der Pflicht.
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Autor

 Florian Albert

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