Die Deutsche Hochschulmedizin, das KKS-Netzwerk und der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) haben Empfehlungen für die Vertragsgestaltung für klinische Prüfungen mit Arzneimitteln veröffentlicht. Sie sollen den an den Studien beteiligten Institutionen als Orientierungshilfe für Vertragsverhandlungen dienen. Die Hinweise erläutern, wie eine Vergütung aller direkten studienbedingten Kosten in einer Gesamtleistungsrechnung möglich ist. Hierfür benennt das Papier unter anderem beispielhaft stetig wiederkehrende Kostenpositionen, mit denen sich die Vergütung genauer bestimmen lässt.
Die Empfehlungen gehen insbesondere auf Aufgaben ein, die bei einer klinischen Prüfung zwar projektabhängig zu erbringen sind, aber nicht oder nur unzureichend durch Leistungsverzeichnisse – wie etwa die Gebührenordnung für Ärzte – abgebildet sind. Die Vorschläge sollen den Beteiligten somit helfen, mit der klinischen Prüfung möglichst frühzeitig beginnen zu können. Die Informationen sollen künftig regelmäßig aktualisiert und an neue Entwicklungen in der klinischen Forschung angepasst werden.