Die Zahl der Anträge für Reha-Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung ist gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen: Wie aus einer heute veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht, haben im Jahr 2015 rund 32.600 Personen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Im Jahr 2010 waren es 27.700. Die Anerkennungsquote ist bei den Anträgen indes nur leicht gestiegen - von 78 auf 81 Prozent.
Unmittelbar im Anschluss an die berufliche Rehabilitation hat mehr als die Hälfte der Personen eine Beschäftigung aufgenommen oder konnte eine zuvor bestehende Beschäftigung weiter ausüben. Der Verbleib am Arbeitsplatz wird häufig durch kurzfristige Zuschüsse ermöglicht, mit denen technische Hilfen wie höhenverstellbare Schreibtische gefördert werden. Gerade bei den kurzfristigen Zuschüssen habe es einen starken Anstieg gegeben. Dies liegt laut der IAB-Studie unter anderem daran, dass die Arbeitgeber und die potenziell betroffenen Beschäftigten heute besser über die Fördermöglichkeiten informiert sind als früher. Ein weiterer Grund sei, dass die Bundesagentur für Arbeit verstärkt auf Prävention von Behinderung setze, um eine Beschäftigung zu erhalten und Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.