Kliniken müssen sich auf umfangreichere und schärfere Regeln zu Mindestmengen einstellen. Die neuen Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Mindestmengen ermöglichen Vorgaben für die Krankenhäuser ohne einen „vollbeweisenden Kausalzusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität“, wie Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA, sagt. Auf Anfrage des Fachmagazins „f&w - führen und wirtschaften im Krankenhaus“ teilte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes mit, dass dieser plane, nach Inkrafttreten der neuen G-BA-Mindestmengenregel und der Verfahrensordnung die Festlegung neuer Mindestmengen im G-BA zu beantragen.
f&w analysiert in der Februar-Ausgabe ausführlich, was Kliniken nun erwartet und wie sie regieren sollten:
Zum Thema: Mindestmengen voraus!

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