Ein Berliner Krankenhaus hat gegen mehrere ehemalige und aktuelle Richter des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) Strafanzeige wegen des Verdachts fortgesetzter Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft in Berlin erhoben. Darüber ist die Geschäftsstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) informiert worden, teilt die DKG auf ihrer Website mit. Inhaltlich stütze sich die Strafanzeige auf Ausführungen von Ulrich Hambüchen, einem früheren Vorsitzenden Richter am BSG.
Hambüchen hatte in der November-Ausgabe der Zeitschrift „Das Krankenhaus“ neun Urteile des 1. Senats des BSG aus den Jahren 2013 bis 2016 untersucht. Dabei hatte er auf Anhaltspunkte für grobe Rechtsanwendungsfehler, die wiederholte Missachtung von Intention beziehungsweise Vorgaben des Gesetzgebers sowie Verfassungsverstöße des 1. Senats des BSG hingewiesen. Welche Konsequenzen und Erfolgsaussichten die Strafanzeige hat, könne derzeit nicht bewertet werden, so die DKG.