Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (siehe auch Themenseite G-BA) hat 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen erhalten. Die beantragte Fördersumme liegt insgesamt bei knapp 440 Millionen Euro. Sie übersteigt somit deutlich die jährlich verfügbare Summe von 225 Millionen Euro.
Der Expertenbeirat wird nun die Anträge begutachten und bewerten. Voraussichtlich im kommenden Herbst soll feststehen, welche Projekte eine Förderung erhalten. Als neue Versorgungsformen gelten solche, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Gefördert werden Modelle, die die sektorenübergreifende Versorgung weiterentwickeln und Schnittstellen zwischen den Sektoren verbessern.
Der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Josef Hecken, zeigte sich erfreut über die Anzahl der Anträge: „Es zeigt sich erneut, dass das Ideenpotenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung noch längst nicht ausgeschöpft ist.“ Dass die große Koalition den Innovationsfonds zukünftig weiterführen wolle, sei vor diesem Hintergrund ein „sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt“.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den Fonds über das Jahr 2019 hinaus weiter laufen zu lassen. Die Fördersumme soll jedoch von insgesamt 300 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro sinken. Bislang sind 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen, der andere Teil für die neuen Versorgungsformen.