Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen dürfen künftig den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Das sieht der Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Demnach müssen die Kassen überschüssige Beitragseinnahmen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abbauen. Kassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Zuvor muss jedoch die Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden.
Teil des Gesetzentwurfs ist auch das Vorhaben zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge. Ab Anfang kommenden Jahres sollen somit wieder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen den Krankenkassen-Zusatzbeitragssatz zahlen. Der allgemeine Beitragssatz, der derzeit bei 14,6 Prozent liegt, bleibt unverändert. Alle Elemente des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sollen die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro jährlich entlasten. Zu den Vorhaben zählt unter anderem auch die Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige.