Im Zuge der vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichen drei Verfassungsrechtsgutachten zur demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fordert die Stiftung Münch in einer aktuellen Pressemitteilung „die Reform des G-BA endlich in Angriff zu nehmen“. Die Stiftung erinnert darin an die 16 Reformvorschläge der von ihr im Jahr 2017 eingesetzten Expertenkommission.
Kernvorschlag dieser Kommission sei, die unparteiischen und hauptamtlichen Mitglieder des G-BA zu stärken. Sie sollten zudem zu einem Drittel vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ähnlich Verfassungsrichtern für eine einmalige Amtszeit gewählt werden. Auf diese Weise würde die natürliche Bindung an Partikularinteressen gelöst, ohne den Sachverstand der tradierten Leistungsbeteiligten zu kappen, und zugleich die demokratische Legitimation gestärkt, ohne den Weg in die ministerielle Staatsmedizin zu ebnen.
„Der G-BA ist eine strukturell parteiische Innovationsbremse für die öffentliche Gesundheitsversorgung mit verfassungsrechtlich zunehmend zweifelhaftem Ruf“, sagt Johannes Gruber, Geschäftsführer der Stiftung Münch. Die Politik solle endlich tätig werden. „Reformvorschläge, wie der G-BA besser werden kann, liegen auf dem Tisch“, so Gruber