Krankenhäuser und Krankenkassen sollen künftig nicht mehr über den Fixkostendegressionsabschlag verhandeln müssen. Stattdessen soll dieser in Zukunft fix bei 35 Prozent für eine Dauer von drei Jahren liegen. So steht es im Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Bisher war der Fixkostendegressionsabschlag auf 50 Prozent begrenzt.
Der Fixkostendegressionsabschlag kommt zum Tragen, wenn Krankenhäuser und Krankenkassen vor Ort ein wachsendes Leistungsvolumen - Mehrleistungen - vereinbaren. Dann fällt der Abschlag auf die Vergütung jener Leistungen an, die über dem bisherigen Volumen liegen. Die Honorare werden also entsprechend gekürzt. Über die exakte Höhe wurde vor Ort bisher verhandelt.