Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will vorerst nicht per Gesetz gegen Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kliniken vorgehen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium nach einer Anfrage der Linken mit, berichtet das Handelsblatt. Laut dem Bericht kündigt das Ministerium an, es werde sich "weiterhin dafür einsetzen, dass dem Abschluss unzulässiger Sondervereinbarungen aufsichtsrechtlich begegnet wird". Die Landesaufsichten für die regionalen Krankenkassen müssten sich dazu erst mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) verständigen.
Auslöser für die Anfrage an das Gesundheitsministerium war ein Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH). Darin kritisierte der BRH, dass mehrere Krankenkassen darauf verzichtet haben, Klinikrechnungen zu prüfen und im Gegenzug einer pauschalen Kürzung der Rechnung zugestimmt haben. Die Abschläge betrugen bis zu 50 Prozent. Der Rechnungshof sieht darin einen Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht der Krankenkassen, bestimmte Abrechnungen einer Prüfung zu unterziehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat im Zuge der Diskussion zu dem Thema das gesamte Abrechnungssystem infrage gestellt und ein einfacheres Verfahren gefordert.