Thüringen will die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für Krankenhäuser nicht automatisch umsetzen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Landesregierung in der vergangenen Woche vorgelegt hat. Demnach will die Regierung die Indikatoren als Bestandteil des Krankenhausplans ausschließen. Stattdessen soll das Thüringer Gesundheitsministerium unter Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses im Einzelfall über die Übernahme entscheiden.
Zwar teile die Landesregierung das Ziel des Gesetzgebers die Qualität in den Krankenhäusern zu sichern, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Länder die Aufgabe haben, die Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten. „Ohne die Gesetzesänderung kann diese Versorgung unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden“, heißt es in der Begründung. Es sei nicht absehbar, welche Auswirkungen die automatische Übernahme der vom G-BA beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren auf die Angebote der stationären Versorgung in Thüringen hätten.
Die Regelung zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren war mit dem Krankenhausstrukturgesetz vom 10. Dezember 2015 eingefügt worden. Demnach sind die Empfehlungen des G-BA (siehe auch Themenseite G-BA) zu den Indikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans.
Lesetipp
Jochen Metzner, Referatsleiter Krankenhausversorgung Hessisches Sozialministerium: Planungsrelevante Qualitätsindikatoren im Lichte des Grundgesetzes (aus PKR 2/2017)