Der Bundesrat hat sich gegen einen ersatzlosen Wegfall des Pflegezuschlags ausgesprochen. In einem Beschluss von Freitag fordert die Länderkammer, das bisher im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vorgesehene Vorhaben abzuwenden. Stattdessen sollten die Gelder des bisherigen Pflegezuschlags in den Landesbasisfallwert eingerechnet werden, schlägt der Bundesrat vor. Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.
Falls das Gesetz wie geplant umgesetzt werde, könnten Finanzierungslücken für die Krankenhäuser entstehen, argumentiert die Länderkammer. Das Vorhaben könne die Personalsituation weiterer, im Krankenhaus notwendiger Berufsgruppen beeinträchtigen. Es sei deshalb sinnvoll, den Pflegezuschlag in den Landesbasisfallwert einzubeziehen. Auch die DKG hatte sich kürzlich für Korrekturbedarf beim Pflegezuschlag ausgesprochen.
Der Pflegezuschlag ersetzt seit 2017 den Versorgungszuschlag. Der Versorgungszuschlag wiederum war 2013 eingeführt worden, um geringere Zahlungen über den Landesbasisfallwert auszugleichen. Insgesamt stehen den Kliniken bislang durch den Zuschlag 500 Millionen Euro zur Verfügung. Wie viel ein Haus erhält, wird mithilfe der relativen Höhe der Pflegedienstpersonalkosten des Krankenhauses an den Personalkosten für das Pflegepersonal aller allgemeinen Krankenhäuser berechnet. Der Zuschlag wird je vollstationärer Fall bezahlt.