Wegen neuer EU-Vorgaben dürfen öffentliche Auftraggeber seit Oktober Vergabeanforderungen nur noch digital erstellen. Öffentliche Krankenhäuser müssen deshalb künftig alle Beschaffungsvorgänge elektronisch erfassen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Beschaffungsinstitutionen künftig neben dem Handeln auf Verbundebene in vergaberechtlicher Hinsicht auch Individualausschreibungen für Mitglieder in erheblichem Umfang vornehmen können, schreibt Rechtsanwalt Heiner Osterhues in der aktuellen Ausgabe der f&w. "Ein solcher Ansatz würde Einkaufsgemeinschaften überlasten", so Osterhues. Deswegen müsste sich jedes Krankenhaus auf die neue Situation einstellen und die Voraussetzungen im eigenen Betrieb schaffen.
BibliomedManager
Digitale Vergabe bei der Beschaffung
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