Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Sommer neue Vorgaben dazu gemacht, unter welchen Bedingungen Patienten in psychiatrischen Kliniken fixiert werden dürfen. Viele Bundesländer müssen nun ihre Regelungen anpassen, erklärt Medizinrechtlerin Alexandra Jorzig in der aktuellen Ausgabe der PKR. Denn in den einzelnen Bundesländern gelten noch uneinheitliche Psychiatrie-Kranken-Gesetze. Zwar ist ein richterlicher Unterbringungsbeschluss erforderlich, wenn ein Patient in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden soll. Für eine Fixierung reicht hingegen in den meisten Bundesländern eine ärztliche Anordnung. Lediglich in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es bereits den sogenannten Richtervorbehalt. In diesen Ländern muss also ein Gericht eine Fixierung innerhalb kurzer Zeit daraufhin prüfen, ob sie rechtmäßig ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun bundesweit ein solcher Richtervorbehalt bis zum 30. Juni 2019 eingeführt werden.
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