Patientenrecht

Längere Fixierung nur mit richterlicher Anordnung

  • Recht
  • Patientenrecht
  • 30.08.2018

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 5/2018

Seite 161

Problemstellung

Patienten in psychiatrischen Kliniken dürfen künftig nur noch mit einer richterlichen Anordnung 30 Minuten oder länger fixiert werden. Die Landesgesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgabe bis zum 30. Juni 2019 umzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2018 entschieden.Der Entscheidung lagen zwei Verfassungsbeschwerden von psychiatrischen Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg zugrunde, die eine 5-Punkt- bzw. eine 7-Punkt-Fixierung über mehrere…

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