Problemstellung
Patienten in psychiatrischen Kliniken dürfen künftig nur noch mit einer richterlichen Anordnung 30 Minuten oder länger fixiert werden. Die Landesgesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgabe bis zum 30. Juni 2019 umzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2018 entschieden.1 Der Entscheidung lagen zwei Verfassungsbeschwerden von psychiatrischen Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg zugrunde, die eine 5-Punkt- bzw. eine 7-Punkt-Fixierung über mehrere…