Die Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche der Krankenhäuser und Rückforderungsansprüche der Krankenkassen könnte künftig kürzer ausfallen. Das sieht ein Änderungsantrag von Union und SPD zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vor. Die Ansprüche könnten "in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind", verjähren, heißt es in dem Antrag. Bislang beträgt die Frist vier Jahre.
Die bisherige Regelung könne dazu führen, dass Krankenkassen abgeschlossene Abrechnungsverfahren wieder aufgreifen. Mithilfe zwischenzeitlich ergangener Gerichtsurteile könnten sie dann Gelder "in unter Umständen erheblicher Höhe" zurückfordern, heißt es in der Begründung. Die Änderung solle die Belastungen der Krankenhäuser verringern und schneller zu einem "Rechtsfrieden" zwischen Kliniken und Krankenkassen beitragen.