Die Bundesregierung hat sich dazu geäußert, warum Rehabilitationseinrichtungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) keine Rolle spielen. Es sei „vor allem ihrer unterschiedlichen Finanzierungsstruktur im Vergleich zu Krankenhäusern geschuldet“, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung verweist hierzu auf das Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dort ist geregelt, dass die Vergütungen zwischen den Krankenkassen und Trägern der Rehabilitationseinrichtungen frei vereinbart werden können. Komme eine Vergütungsvereinbarung nicht zustande, könne ein Schiedsstellenverfahren starten. „Mithilfe dieses Konfliktlösungsmechanismus sollen angemessene Vergütungen durchgesetzt werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
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Vertreter von Rehakliniken hatten in der vergangenen Woche ihrem Ärger Luft gemacht. Sie werfen der Bundesregierung vor, durch das PpSG Rehakliniken gegenüber Krankenhäusern schlechter zu stellen. Während Krankenhäuser künftig jede zusätzliche und aufgestockte Pflegestelle vollständig von den Krankenkassen refinanziert bekommen, ist das für Pflegestellen in Rehakliniken nicht der Fall.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass im PpSG zumindest ein eigenständiger Leistungsanspruch für pflegende Angehörige auf medizinische Rehabilitationsleistungen vorgesehen ist. Demnach sollen pflegende Angehörige künftig auch dann eine stationäre Rehabilitation erhalten können, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre.