In den USA, den Niederlanden und anderen Ländern sind sie schon seit vielen Jahren etabliert. In Deutschland sind bislang gerade einmal 300 von ihnen tätig: Physician Assistants. Sie sollen Ärzte entlasten, indem sie in Kliniken Prozesse und die Dokumentation managen und auch patientenbezogene Tätigkeiten übernehmen. „Insbesondere die unmittelbar patientenbezogene Tätigkeit der Arztassistenten birgt gerade unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten diverse Risiken“, schreiben die Rechtsanwälte Alexandra Jorzig und Marius Glaubitz in der aktuellen Ausgabe der PKR. Sie zeigen auf, welche Haftungsrisiken es für die Physician Assistants, Ärzte und Krankenhausträger gibt und wie die Kompetenzbereiche für die Arztassistenten aus ihrer Sicht festgelegt werden sollte.
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