Nachdem das Fernbehandlungsverbot bereits in einigen Bundesländern gelockert wurde, haben nun auch die Ärzte in Hessen und Nordrhein ihre Berufsordnung geändert. Delegierte der Landesärztekammern haben sich am Wochenende für die Änderung ausgesprochen, teilten die Kammern mit. Ärzte können nun künftig Patienten im Einzelfall über "Kommunikationsmedien" ausschließlich beraten und behandeln, "wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird."
Die Ärzte in Hessen und Nordrhein folgten damit dem Beispiel der Kammern in anderen Bundesländern wie etwa Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Hier haben die Ärztekammern bereits einen Beschluss des Deutschen Ärztetags zur Fernbehandlung umgesetzt.