Der Streit um Krankenhausrechnungen zwischen Kliniken und Krankenkassen ist auf Bundesebene offenbar beigelegt. Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sowie der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene haben sich heute auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, das in dem Verfahren vermittelt hatte.
Bei dem Streit ging es um Abrechnungen zur Behandlung von Schlaganfallpatienten (OPS 8-98b) sowie für die Behandlung geriatrischer Erkrankungen (OPS 8-550.1). Für diese sollen die Konfliktparteien prüfen, vor Ort die Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, heißt es nun in der gemeinsamen Empfehlung. Dies soll für die Klagen gelten, die bis zum 9. November eingeleitet wurden. An diesem Tag hatte der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen. Es enthält einen Passus, mit dem die Verjährungsfrist für Abrechnungsforderungen halbiert wurde. Zudem wurde festgelegt, dass Änderungen des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auch für die Vergangenheit gelten sollen.
Das DIMDI hatte in dieser Woche unter anderem Klarstellungen zum Schlaganfall und geriatrischen Erkrankungen veröffentlicht. In der gemeinsamen Erklärung von Kliniken und Krankenkassen heißt es nun, dass die Klagen beendet oder Forderungen oder Aufrechnungen fallen gelassen werden sollen, wenn die Qualitätsanforderungen der DIMDI-Klarstellungen erfüllt werden. In dem Schreiben, dass das Bundesgesundheitsministerium heute veröffentlichte, empfiehlt die DKG den Krankenhäusern darüber hinaus, „ab sofort keine weiteren kostenwirksamen Maßnahmen zur Bearbeitung der Klagen und Aufrechnungen zu veranlassen.“
In ihrer Empfehlung sprechen sich die DKG und der GKV-Spitzenverband zudem dafür aus, im Streit um die Abrechnung der Mehrwertsteuer bei Krebsmedikamenten die Klagen und Aufrechnungen ruhen zu lassen – und zwar so lange, bis das Bundessozialgericht dazu Anfang kommenden Jahres eine Entscheidung gefällt hat.