Die Klinikambulanzen, der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Leitstellen und das Rettungswesen stehen vor einer fundamentalen Neustrukturierung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) greift dabei auf die Vorarbeit seines Vorgängers Hermann Gröhe (CDU) zurück und will die Vorschläge des Sachverständigenrates Gesundheit weitgehend umsetzen. Dies geht aus einem Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung (s. auch Themenseite) hervor. Zentrale Elemente:
1. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) betreiben gemeinsam integrierte Notfallzentren (INZ) mit „Ein-Tresen-Prinzip“ an allen Krankenhäusern, die gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an der Notfallversorgung teilnehmen. Bestehende Bereitschaftsdienst- und Portalpraxen der KVen will Spahn sukzessive in die INZ überführen. An dem von Krankenhaus und KV gemeinsam betriebenen Tresen soll die Triage und Zuweisung der Patienten in KV-Strukturen oder das Krankenhaus erfolgen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, KV- und Klinikbudgets werden gegebenenfalls entsprechend reduziert (bereinigt).
2. Die bisherigen Rufnummern 112 und 116117 werden zu gemeinsamen Notfallleitstellen zusammengeführt. Dort wird entschieden, ob ein Patient in ein INZ oder eine vertragsärztliche Praxis gehen soll oder ob der Einsatz eines Rettungswagens nötig ist.
3. Rettungsdienste erhalten auch dann eine Vergütung, wenn sie vor Ort entscheiden, einen Patienten nicht in ein Krankenhaus zu bringen. Das soll Krankenhauseinweisungen vermeiden, die nicht notwendig sind. Zugleich soll der Rettungsdienst ein eigenständiger Leistungsbereich im SGB V werden, mit mehr Mitspracherechten für die Krankenkassen auf Landesebene. Bei den Ländern bleibt aber die Verantwortung für die Investitions- und Vorhaltekosten.
Für die Punkte 2 und 3 sind nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Grundgesetzänderungen nötig. „Wir sind auf die Unterstützung der Länder angewiesen“, sagte Spahn dazu am Dienstagnachmittag. Am morgigen Mittwoch will er die Eckpunkte erstmals mit den Landesministern besprechen, wenn diese zum zweiten Mal in der Bund-Länder-AG zur sektorenübergreifenden Versorgung tagen.
Im BMG rechnet man damit, dass bis April 2019 ein Gesetzentwurf vorliegen wird. Dieser soll dann Anfang 2020 in Kraft treten. Anschließend dürften die Organe der Selbstverwaltung ein Jahr Zeit erhalten, um die nötigen Details auszuarbeiten. Bewusst ist man sich im BMG, dass sich aus Sicht der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärzte Haftungsfragen ergeben können. Hier erwägt Spahn, Regeln für eine gemeinsame Haftpflichtversicherung zu schaffen.
Präzisierung:
Im Wortlaut heißt es in den Eckpunkten:
„KVen und Krankenhäuser erhalten den Auftrag, künftig integrierte Notfallzentren (INZ) in vom Land im Rahmen der Krankenhausplanung bestimmten Krankenhäusern (Notfallversorgungsplanung) einzurichten und zu betreiben. Hierbei haben Sie die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß Beschluss vom 19. April 2018 über das Notfallstufensystem in Krankenhäusern zu berücksichtigen. Die INZ sind erste Anlaufstelle für alle gehfähigen Notfallpatienten sowie Patienten, die dem INZ von der Notfallleitstelle zugewiesen wurden und können auch direkt vom Rettungsdienst angesteuert werden. Bestehende Bereitschaftsdienst- und Portalpraxen werden sukzessive vollständig in das INZ überführt.“