Ein Vergleich der „Verlustquote“ zeigt, dass die kleinen und die großen Krankenhäuser gut 26 Prozent der strittig gestellten Casemix-Punkte/Erlöse tatsächlich durch Abrechnungsprüfungen verlieren. Bei den Krankenhäusern zwischen 300 und 599 Betten liegt die Verlustquote bei durchschnittlich 38 Prozent, heißt es im Krankenhausbarometer 2018 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Großteil der strittig gestellten Rechnungen (Casemix-Punkte bzw. Erlöse), die in den Krankenhäusern einen erheblichen bürokratischen Aufwand auslösen, in den Krankenhäusern verbleibt“, resümiert das DKI, das den Barometer zum Jahresende veröffentlicht hatte.

Viele Krankenhausvertreter haben die MDK-Prüfungen zuletzt als oft unsachlich kritisiert und den Krankenkassen vorgeworfen, bei vielen Prüfungen gehe es weniger um die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme als darum, die Rechnungsbeträge zu kürzen. Die Kassen sind Träger des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und beauftragen ihn mit der Rechnungsprüfung. Der Streit um die Rechnungsprüfung schwelt seit Jahren und gipfelte Ende 2018 in einem öffentlichen Schlagabtausch um ein Urteil des Bundessozialgerichts über die maximale Transportzeit von Schlaganfallpatienten: Die Kassen forderten auf Basis des Urteils laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mehrere hundert Millionen Euro von deutschen Kliniken zurück. Erst als sich Gesundheitsminister Jens Spahn einschaltete und deutliche Worte für die Kassen fand, glätteten sich die Wogen, weil die Kassen die Forderungen auf Eis legten.
Stein des Anstoßes sind immer wieder die sogenannten Komplexcodes etwa für Schlaganfallversorgung, Intensivmedizin oder Geriatrie. Die darf eine Klinik nur codieren, wenn die dazugehörigen Strukturvorgaben erfüllt sind. Laut Krankenhausbarometer 2018 hat der MDK einen Großteil jener Kliniken geprüft, die Komplexcodes abrechnen: Bei der „Hochaufwendigen Pflege von Erwachsenen“ (OPS 9-200) wurde fast jedes Krankenhaus (mindestens) einer MDK-Prüfung unterzogen. Lediglich bei den beiden Komplexcodes „Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung“ (OPS 8-98a) und „Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation“ (OPS 8-552) wurden nur drei Viertel der Häuser überprüft. Zwischen einem Viertel und einem Fünftel aller 2017 abgerechneten Komplexcodes zogen die Kassen im Durchschnitt in Zweifel und veranlassten ein Vorverfahren bzw. eine MDK-Prüfung.
Den Krankenhausbarometer erstellt das DKI jährlich im Auftrag der DKG, des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). An der schriftlichen Befragung haben sich 249 Kliniken (je über 100 Betten) beteiligt.