Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig die Behandlung von Frauen, die besonders stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind, bezahlen. Das geht aus einem Schreiben des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor, über den die Funke-Mediengruppe am Wochenende berichtete. Demnach sollen die Kassen ab dem Jahr 2020 die Kosten für die Fettabsaugung (Liposuktion) bei Lipödem für einen Teil der betroffenen Frauen übernehmen.
Der Vorschlag des G-BA ist eine Reaktion auf ein geplantes Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er wollte damit das Bundesgesundheitsministerium ermächtigen, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden per Rechtsverordnung in die Regelversorgung der GKV aufzunehmen - und das unabhängig von Entscheidungen des G-BA. Die Fettabsaugung sollte eine der Methoden sein, die in die Regelversorgung aufgenommen werden sollen. Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken und die Opposition hatten sich vehement dagegen ausgesprochen. Laut dem Bericht der Funke-Mediengruppe soll das Gesetzesvorhaben nicht mehr kommen.
Mit dem G-BA-Vorschlag sollen nun aber die Leistungen für Patientinnen im Stadium 3 befristet bis 2024 zulasten der GKV verordnet werden können. Für diese Frauen gebe es "keine akzeptablen therapeutischen Alternativen", heißt es in dem Brief an Spahn. Bis 2024 soll eine Studie vorliegen, die aufzeigt, welchen medizinischen Nutzen und welche möglichen gesundheitlichen Schäden der Eingriff hat. Patientinnen im Stadium 1 oder 2 sollen noch nicht von der Regelung profitieren.
Gesundheitsminister Spahn sieht in der Entscheidung eine "gute Nachricht für Tausende Frauen", sagte er der Funke-Mediengruppe. "Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen." Gleichwohl will Spahn die Verfahren im G-BA künftig deutlich beschleunigen. So sollen die Fristen verkürzt werden, in denen das Gremium Anträge bearbeiten muss, gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt. Zudem soll das Ministerium in den Fällen, in denen die Fristen verletzt werden, selber über weitere Verfahren entscheiden können.