Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen ersten Entwurf für ein bundesweites Implantate-Register vorgelegt. Mit dem Gesetz soll zunächst die Teilnahmepflicht von Gesundheitseinrichtungen, Patienten und Hersteller verankert werden. In einem zweiten Schritt sollen dann die Implantate definiert werden, die betroffen sind. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten, sagte Spahn der Rheinischen Post. Der Aufbau des Registers werde dann drei bis fünf Jahre dauern.
In Deutschland gibt es zwar bereits wissenschaftliche Register, die erfassen wenn Medizinprodukte eingesetzt oder entnommen werden. Gesundheitseinrichtungen, Patienten und Hersteller machen bei diesen Registern jedoch freiwillig mit. Deshalb verfügten die Register nicht über vollständige und verwertbare Daten, heißt es im Gesetzentwurf. Zudem sind die Daten der einzelnen Register sehr unterschiedlich strukturiert. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nun die Sicherheit der Medizinprodukte weiter erhöhen.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einem Aufwand in Höhe von etwa sechs Millionen Euro für die Wirtschaft. So müssen die Gesundheitseinrichtungen beispielsweise Barscanner kaufen und ihr Personal schulen. Zudem entstehen künftig Kosten für die Übermittlung der Daten an das Register. Für die Übermittlung sollen Krankenhäuser einen Zuschlag erhalten, den die Vertragspartner noch aushandeln müssen.