Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzesentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Durch die Reform soll Psychotherapie künftig ein eigenständiges Studienfach werden, das mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abschließt. Nach dem fünfjährigen Universitätsstudium erhalten Psychotherapeuten ihre Approbation. Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen.
Das Studium soll aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium bestehen. Der neue Studiengang soll zum Wintersemester 2020 starten. Die Inhalte hierzu und zur psychotherapeutischen Prüfung müssen noch entwickelt werden.
An das Studium soll sich künftig eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen anschließen. Die Behandlungen durch die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) werden von den Krankenkassen bezahlt. Somit können PIWs in der vertragsärztlichen Versorgung im Angestelltenverhältnis beschäftigt und vergütet werden. Nach dem Ende der Weiterbildung können sich Psychotherapeuten ins Arztregister eintragen lassen und um eine Zulassung für die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung bewerben.
Bislang müssen angehende Psychologische Psychotherapeuten ein Vollstudium der Psychologie oder – bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Pädagogik – absolvieren. Darauf folgt die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In der Ausbildung besteht jedoch kein Anspruch auf Vergütung. Die Approbation wird erst nach Abschluss der Ausbildung erteilt.