Neue Strukturvorgaben, wachsende Complianceanforderungen und EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)– wie können sich Geschäftsführer absichern? Darüber diskutieren Experten auf dem 18. Nationalen DRG-Forum. Denn die Regelungsflut der Gesetz- und Normgeber nimmt ständig zu. Hieraus resultieren immer mehr Risiken für Geschäftsführer und Vorstände von Krankenhäusern. Klassische Problembereiche sind:
- Betrugsvorwürfe bei der Leistung im Krankenhaus und im krankenhauseigenen MVZ,
- Grenzen der Delegationsfähigkeit,
- Hinterziehung von Sozialleistungen bei dem Einsatz freier Mitarbeiter,
- Verstöße gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung bei Wahlarztvereinbarungen und bei persönlichen Ermächtigungen sowie
- Korruptionsrisiken an der Schnittstelle ambulant/stationär.
Hinzu kommen neue Strukturvorgaben wie Pflegepersonaluntergrenzen und die DSGVO. Aus diesen Gründen ist eine regelmäßige, umfassende Risikoanalyse und Implementierung von Riskmanagement- und Compliencestrukturen zwingend erforderlich. Kombiniert werden muss dies mit dem Abschluss entsprechender Versicherungen.
Die Geschäftsführung/der Vorstand lebt in diesem Kontext regelmäßig in mehreren Risikosphären, nämlich der strafrechtlichen sowie der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Letztere wiederum teilt sich in eine gegebenenfalls damit verbundene Haftung gegenüber dem Träger sowie darüber hinaus die externe Haftung gegenüber Dritten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen.
Über diese Fragen diskutieren auf dem 18. Nationalen DRG-Forum:
- Martin Große-Kracht (Ategris)
- Prof. Dr. Thomas Kersting (IGES Institut)
- Dr. Michael Vothknecht (Ecclesia)
- Moderation: Prof. Dr. Bernd Halbe (Dr. Halbe Rechtsanwälte)