Abrechnungsstreit

GKV legt Vorschläge für Krankenhausabrechnungen vor

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GKV legt Vorschläge für Krankenhausabrechnungen vor
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In der Debatte um korrekte Klinikabrechnungen hat der GKV-Spitzenverband nun eigene Vorschläge vorgelegt, mit denen er die Qualität der Krankenhausabrechnung steigern will. "Wir wollen, dass alle Krankenhausleistungen gut und fair vergütet werden. Das bedeutet aber auch, dass wir kein Geld für falsche Krankenhausabrechnungen ausgeben", erklärte heute der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg. 2017 seien mehr als 56 Prozent der geprüften Krankenhausrechnungen fehlerhaft gewesen. Insgesamt hätten Kliniken 2,8 Milliarden Euro an Krankenkassen zurückzahlen müssen. Wenn Leistungen im Krankenhaus richtig erbracht, dokumentiert und korrekt abgerechnet würden, ließe sich die Rechnungsprüfung auf ein Minimum begrenzen, so von Stackelberg.

Der GKV-Spitzenverband plädiert für ein Modellverfahren, mit denen Instrumente entwickelt werden sollen, um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern klar zu unterscheiden. Zugleich solle in diesem Rahmen die tatsächliche Abrechnungsgüte anhand von Abstufungskategorien festgestellt werden. Des Weiteren fordert der Verband gesetzliche Regelungen, "um Falschabrechner zu sanktionieren".  Zudem müsse eine Rechnung verbindlich gestellt werden wenn der Behandlungsfall abgeschlossen sei und die für die Abrechnung relevanten Aspekte dokumentiert sind. Um den Prüfaufwand bei Komplexkodes zu reduzieren, schlägt der GKV-Spitzenverband vor, dass die Überprüfung von Strukturmerkmalen wie zum Beispiel die Anzahl und die Qualifikation beim Personal vorab für das Krankenhaus geklärt werden sollten und nicht zwingend bei jedem einzelnen zu überprüfenden Fall.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies die Kritik der gesetzlichen Krankenkassen indes zurück. "Wenn die Kassen davon sprechen, dass jede zweite geprüfte Rechnung einen Fehler enthielte, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Prüfquote von 15 Prozent weit über 90 Prozent der Rechnungen korrekt sind", erklärte Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Bei den beanstandeten Rechnungen handele es sich "massenhaft um medizinische Einschätzungsunterschiede und formale Kriterien, die von den Krankenassen zur Rechnungskürzung genutzt werden". Die DKG fordert ein Verbot der Verrechnung für die Krankenkassen sowie die Beendigung der Prüfung einzelner formaler Kriterien in Komplexcodes. "Entscheidend muss der Erfolg der Behandlung sein und nicht das Fehlen einer Unterschrift in der Dokumentation." Bereits zuvor hatte DKG-Präsident Gerald Gaß unter anderem für bundesweit einheitliche Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes plädiert.

Download: Korrekte Rechnungen und klare Strukturen. Argumentationspapier des GKV-Spitzenverbandes zur Krankenhausabrechnung.

Autor

 Florian Albert

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