Gesundheitsminister Jens Spahn hat noch für dieses Jahr ein MDK-Gesetz angekündigt. Was muss dieses auf jeden Fall enthalten? Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), antwortet.
"Wir befinden uns in einer durch extreme Misstrauenskultur geprägten Lage. Der MDK wird von den Krankenkassen zu Wettbewerbszwecken missbraucht. Abrechnungsprüfungen werden mithilfe externer Beratungsfirmen optimiert. Der eigentliche Sinn, echte Abrechnungsfehler aufzuspüren, wird durch die Suche nach jedem Dokumentationsfehler mit dem Ziel der Erlöskürzung ersetzt.
Durch die schier unübersehbare Fülle von Strukturvorgaben und Dokumentationspflichten hat der MDK dabei wunderbare Ansatzpunkte, um Zahlungen zu kürzen und somit für massive Erlösverluste der Krankenhäuser für tatsächlich ordnungsgemäß stattgefundene Behandlungen zu sorgen. Überdies kolportieren die Kassen noch die Zahlen als Falschabrechnung der Krankenhäuser, die sie in die Nähe des Betrugs rücken.
Das Gesetz muss diesem Verhalten der Krankenkassen Einhalt gebieten. Dabei geht es uns nicht um die Abschaffung notwendiger Kontrolle. Der Medizinische Dienst muss unabhängig von den Interessen der Kassen werden. Wir benötigen bundesweit einheitliche Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes, die kassenübergreifend gelten.
Zudem plädieren wir für die Staffelung der Prüfquoten nach Auffälligkeit. Wer ordentlich abrechnet soll mit niedrigem Prüfaufwand belohnt werden. Das setzt die richtigen Anreize und reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich. Die Chance einer neuen Vertrauens- und Transparenzkultur ist gegeben, jetzt muss sie genutzt werden.
f&w wird in der Mai-Ausgabe umfangreich über eine Reform des MDK berichten.
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