Die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat einen neuen Abrechnungsweg für Hybrid-DRG etabliert. Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach Paragraf 115f SGB V läuft in Baden-Württemberg im kommenden Jahr anders ab als in der aktuellen Übergangsphase. Ab Januar 2025 können Leistungserbringer Hybrid-DRG-Leistungen über das Mitgliederportal der KVBW einreichen.
Ab 2025 sind circa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen über die Hybrid-DRG-Verordnung abrechenbar, darunter endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas, proktologische Eingriffe an Analfisteln, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden, brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie, osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen, Erweiterung der Leistungen aus dem Bereich der Hernienchirurgie und Operationen am Sinus pilonidalis.