Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer erfassen. Dies begrüßte der Marburger Bund in einer ersten Stellungnahme dazu. "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt uns in den aktuellen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern den Rücken", sagte Rudolf Henke, erster Vorsitzender des Marburger Bundes. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur objektiven und verlässlichen Erfassung der Arbeitszeit von Ärzten in Krankenhäusern könne jedoch nur ein erster Schritt sein. "Wir wollen, dass sich der Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit grundlegend ändert und Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger von den Kliniken missachtet werden“, so Henke. Bisher seien diese in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung.
Dem Urteil des EuGH vorangegangen war die Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank. Die Gewerkschaft wollte den spanischen Ableger der Bank verpflichten, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. Die Deutsche Bank hatte vor dem obersten Gericht in Spanien argumentiert, dass das spanische Recht keine allgemeingültige Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung vorsehe. Damit unterlag sie vor dem EuGH.