Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat seine Forderungen nach einer grundlegenden Reform der Notfallversorgung bekräftigt. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Gremiums, schlug gestern entsprechende Veränderungen im Gesundheitsausschusses des Bundestages vor, berichtet der Deutsche Bundestag in einer Pressemitteilung.
Gerlach erklärte, dass dieser Versorgungsbereich zunehmend beansprucht werde. Angesichts einer Kette von Fehlanreizen führe dies auch zu steigenden Kosten und unzufriedenem Personal. Die Experten des SVR schlagen eine sektorenübergreifende Notfallversorgung vor. Patienten würden so über eine einheitliche Rufnummer von einer Integrierten Leitstelle geleitet. Viele Patientenfragen ließen sich laut SVR bereits telefonisch klären. Bei akutem Behandlungsbedarf würden Patienten dann an einen niedergelassenen Arzt oder in ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) an Kliniken vermittelt. Gerlach erklärte im Gesundheitsausschuss, dass Ärzte im Notfalldienst selber Arzneitmittel ageben dürfen sollten. Denkbar wäre demnach ein definiertes Sortiment mit Schmerzmitteln und Antibiotika. Der für Patienten lange Weg zu Bereitschaftsapotheken würde dadurch wegfallen.
Die Reform der Notfallversorgung wird auch Schwerpunktthema in der Juni-Ausgabe von f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus sein.