MDK-Reformgesetz

BDPK will Prüfquote für Fachabteilungen

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BDPK will Prüfquote für Fachabteilungen
© GettyImages/lappes

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) begrüßt das MDK-Reformgesetz, fordert aber Nachbesserungen. Die Festlegung der Prüfquoten und Sanktionen sollte nicht auf Ebene des Krankenhauses, sondern auf Ebene der Fachabteilung erfolgen, heißt es in einer Stellungnahme, die der Verband auf seiner Website veröffentlicht hat. Der BDPK fürchtet, dass sonst Fachabteilungen mit kostenintensiveren Fällen  überproportional in die Prüfung einbezogen würden.

Zudem sind Verweildauerprüfungen nach Meinung des Verbandes für die Festlegung des Anteils korrekter Abrechnungen nicht geeignet. "Anders als die Überprüfung von Kodierfragen ist die Auslegung hier extrem streitbehaftet und bietet Anreize für strategisches Prüfverhalten", heißt es.

Ein weiterer Verbesserungsvorschlag bezieht sich auf die vorgeschlagene Regelung zur Strukturprüfung. "Statt die Strukturprüfung zur Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen zu machen, sollten Einschränkungen bei der Leistungserbringung und Abrechnungen nur dann vorgenommen werden, wenn Überprüfung zu dem Ergebnis führen, dass Strukturvoraussetzungen nicht erfüllt werden." Ansonsten wäre die Überprüfung der Fachabteilungen 2020 für die Leistungserbringung 2021 schon organisatorisch kaum zu bewältigen.sondern auf Ebene der Fachabteilung erfolgen, so der BDPK.

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Autor

 Florian Albert

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