Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Kosten durch das geplante „Digitale Versorgung-Gesetz“. Durch die bisher vorgesehenen Finanzierungsregeln entstehe ein "erhebliches Kostenrisiko", kritisiert der Verband in einer Stellungnahme zum Gesetz. „Schon bei einer stichprobenartigen Betrachtung des Angebotes von drei Anbietern und einer geschätzten Verschreibungsquote von 25 Prozent kommen wir auf geschätzte Mehrkosten für die GKV von jährlich 2,5 Milliarden Euro“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
Grundsätzlich sieht der Verband in dem Gesetz jedoch "zahlreiche gute Ansätze für echte Fortschritte" bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. "Das Gesetz hat das Zeug dazu, die digitalen Innovationen im Gesundheitswesen zu fördern und die Vernetzung voranzubringen“, so Litsch. Positiv bewertet der Verband beispielsweise die Regeln für die elektronische Patientenakte, die Krankenkassen ab 2021 ihren Versicherten anbieten müssen.
Kritisch sieht der Verband hingegen, dass für digitale Anwendungen im Gesetzentwurf bislang kein Nutzennachweis zu Beginn vorgesehen ist. Um zugelassen zu werden, sollen die Anwendungen zunächst nur auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit hin geprüft werden. Patienten können sich dann zugelassene Anwendungen, wie etwa zur Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten, vom Arzt verschreiben lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten im ersten Jahr der Zulassung. In dieser Zeit muss der Hersteller dann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachweisen, dass das Angebot "positive Versorgungseffekte" für die Versorgung hat. Unklar ist noch, was damit genau gemeint ist.
„Zumindest für digitale diagnostische oder therapeutische Anwendungen, die über reine Servicefunktionen hinausgehen, müssen Studien Pflicht werden", fordert nun AOK-Chef Litsch. Daher solle der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) künftig den Nutzen bewerten. Der Preis für die digitalen Anwendungen soll dann nach Vorstellungen des Verbands nicht auf Bundesebene vereinbart werden, sondern in Verhandlungen zwischen Kassen und Anbietern – so wie es bei Hilfsmitteln der Fall ist.