"Dieser Effekt konterkariert die Zielsetzung des Pflegebudgets, die Pflegepersonalkosten vollständig und auskömmlich außerhalb der Fallpauschalen zu finanzieren", sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes. Eine solche Liquiditätslücke könne sich kein Krankenhaus leisten. Der tatsächliche Ausgleich der zustehenden Pflegekosten erfolge meist erst in den Folgejahren. "Bis dahin droht vielen Kliniken die Zahlungsunfähigkeit." Laut Klinikverbund Hessen sei der an der tatsächlichen DRG-Minderung angelehnte vorläufige Pflegeentgeltwert, den das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Rahmen der Entwicklung des Pflegeentgeltkataloges ermitteln könnte, eine bessere Alternative. Dazu müsste jedoch die bestehende gesetzliche Regelung in einem der laufenden Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr angepasst werden.
Im Klinikverbund Hessen haben sich alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen.