Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Unverständnis für aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zu Beatmungsleistungen geäußert. Mit seiner Rechtsprechung habe das Gericht "erneut eine Entscheidung gegen fundierte medizinische Erkenntnisse getroffen", kritisierte die DKG in einer Pressemitteilung.
Auslöser für die Kritik ist ein Urteil des BSG zur sogenannten HFNC-Therapie (High Flow Nasal Cannula). Für die Einstufung im Fallpauschalensystem ist entscheidend, wie viele Stunden beatmet wird. Dabei wird in den Kodierrichtlinien nicht zwischen unterschiedlichen Formen der Beatmung und der Atmungsunterstützung bei Neugeborenen unterschieden, so die DKG. Das BSG hat nun jedoch geurteilt: Beim Zählen der Beatmungsstunden wird das HFNC-Verfahren nicht anerkannt. Die HFNC-Therapie nicht als der konventionellen Beatmung gleichwertig anzuerkennen sei "ein weiteres Urteil, das die Versorgungsqualität außer Acht lässt", so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Für die Krankenhäuser gehe es um mehrere hundert Millionen Euro.
In dem Fall hatte das BSG über die Beatmungstherapie eines Frühchens und eines fünf Monate alten Säuglings verhandelt. Beide wurden in Krankenhäusern mit der HFNC-Therapie behandelt. Durch HFNC könne verhindert werden, dass invasivere und komplikationsreichere Beatmungsmethoden eingesetzt werden müssten, so die DKG. "Für Fachexperten ist die HFNC aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile aus der Beatmungstherapie von Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen nicht mehr wegzudenken", argumentiert die DKG.
Kritisch äußerte sich der Verband auch über ein weiteres BSG-Urteil. Darin hatte das Gericht geurteilt, dass Verfahren zur Beatmungsentwöhnung bei der Abrechnung nicht anerkannt werden können, wenn nicht nachgewiesen sei, dass der Patient an die Beatmung "gewöhnt" war. Dies sei eine erschreckende "Loslösung der Rechtsprechung von der täglichen Versorgungspraxis", so DKG-Hauptgeschäftsführer Baum. "Die Finanzierung der Entwöhnung nur bei nachgewiesener Gewöhnung verkennt die medizinischen Zusammenhänge und setzt völlig falsche Anreize.“