In Rheinland-Pfalz zeichnet sich eine weitgehende Beilegung der Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kliniken zur Schlaganfallversorgung ab. Rund ein halbes Jahr nach einer gemeinsamen Erklärung beider Seiten wurden mehr als zwei Drittel der rund 10.000 Klageverfahren hierzu an den Sozialgerichten in dem Bundesland zurückgezogen, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit.
In dem Bundesland waren vor etwa einem halben Jahr die beiden Seiten unter Vermittlung von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zusammengekommen. Die Gespräche führten zu einer gemeinsamen Erklärung. Darin verständigten sich Vertreter beider Seiten auf eine weitgehend einvernehmliche Beilegung der Abrechnungsstreitigkeiten. Schwerpunkt der Erklärung ist die Sicherstellung der Schlaganfallversorgung und Erledigung von Klageverfahren zur Neurologischen Komplexpauschalen des akuten Schlaganfalles.
Auslöser für die Verfahren waren Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung und geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung. Änderungen im Pflegepersonalstärkungsgesetz, die zu einer kürzeren Verjährungsfrist führten, lösten dann bundesweit eine Klagewelle aus.