Der Einsatz von Honorarärzten sollte in Krankenhäusern auch weiterhin möglich sein, fordert die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV). In einem Positionspapier appelliert der Verband an die Politik, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Anfang Juni die entsprechenden Regelungen so anzupassen, dass Kliniken auch weiter Honorarärzte beschäftigen dürfen. Das Honorararztwesen stelle „eine wichtige, dringend ausbaubedürftige integrierende Versorgungsform dar, auf die zeitnah neue innovative Versorgungsformen aufbauen sollen (Hybridversorgung, gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereich u.a.)“, heißt es in dem Positionspapier. Eine Möglichkeit wäre es, auch Honorarärzte gemäß wie die Notärzte von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, schlägt der Verband vor.
CDU-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel hatte sich in der Vergangenheit allerdings gegen eine solche Ausnahmeregelung ausgesprochen. "Mittelfristig muss sich der Einsatz von Honorarärzten und -pflegern, aber auch das Ausweichen auf Arbeitnehmerüberlassung um des internen Betriebsfriedens willen als Geschäftsmodell erledigen“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag im Interview mit f&w. „Den Ärzte- und Pflegemangel als Geschäftsmodell auszunutzen, passt nicht zu den Werten unseres Gesundheitssystems.“
Das BSG hatte im Sommer entschieden, dass Honorarärzte in einem Krankenhaus in der Regel nicht als selbstständig anzusehen und deshalb sozialversicherungspflichtig sind. Juristen raten seitdem Kliniken davon ab, weiter auf dieses Modell zu setzen.