Das Bundesgesundheitsministerium wird neue Vorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen machen. Nachdem sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf Untergrenzen für das kommende Jahr einigen konnten, werde es für "mindestens" zwei weitere Bereiche ab 1. Januar 2020 Vorgaben geben, berichtet die "Ärzte Zeitung". Hierbei handelt es sich, wie im Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt wurde, um die Herzchirurgie und Neurologie.
Damit wiederholt sich der Ablauf aus dem vergangenen Jahr. Auch damals waren DKG und GKV-Spitzenverband zu keiner Einigung gekommen. Gesundheitsminister Spahn (CDU) hatte daraufhin für die Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie Untergrenzen festgelegt.