Die geplanten gesetzlichen Änderungen bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen werden nach Schätzungen des Verbands der Ersatzkassen (Vdek) zu hohen zusätzlichen Kosten führen. Auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kämen im kommenden Jahr durch das geplante MDK-Reformgesetz Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden zu, teilte der Verband heute mit. Er drängt deshalb darauf, den Gesetzentwurf an mehreren Stellen zu verändern.
Der Vdek stellt sich unter anderem gegen die geplanten Höchstgrenzen für die Prüfung von Krankenhausrechnungen. Für das Jahr 2020 ist eine Prüfquote von zehn Prozent vorgesehen. "Das kann so nicht bleiben", sagte die Vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner heute bei einem Pressegespräch in Berlin. Ab dem Jahr 2021 soll sich laut des Gesetzentwurfs der Umfang der Prüfungen danach richten, wie gut eine Klinik abgerechnet hat. So soll etwa die Prüfquote bei bis zu 15 Prozent liegen, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen weniger als 40 Prozent beträgt.
Auch die geplanten zu Sanktionszahlungen sollten nach Ansicht der Ersatzkassen künftig anders aussehen. Derzeit ist geplant, die Sanktionszahlungen auf 1.500 Euro zu deckeln. Dabei geht es um einen Aufschlag auf die Differenz zwischen dem ursprünglich vom Krankenhaus zu hoch berechneten Rechnungsbetrag und dem nach der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst geminderten Rechnungsbetrag. Der Vdek lehnte die Deckelung ab. Auch das Aufrechnungsverbot für Kassen würde der Vdek gerne aus dem Gesetzentwurf streichen lassen. Bislang können Krankenkassen Rückforderungen mit offenen Rechnungen der Kliniken aufrechnen. Das soll ab 2020 nicht mehr möglich sein. "Krankenkassen müssten dann jeden einzelnen Fall vor die Sozialgerichte bringen", so Elsner. "Wir haben die Sorge, dass dadurch die Sozialgerichte weiter überlastet werden."
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellte sich heute gegen die Vdek-Forderungen. Die von den Ersatzkassen geforderten Sanktionszahlungen seien "der Versuch, Kliniken zu kriminalisieren", erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Es könne nicht sein, dass Krankenhäuser mit Strafzahlungen belegt würden, wenn das Ergebnis von Prüfungen Rechnungskürzungen seien – zum Beispiel aufgrund eines Dokumentationsfehlers. Baum verteidigte auch das geplante Ende der Aufrechnungsmöglichkeiten für Kassen. Er verwies dabei auf die Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Kliniken zur Schlaganfallversorgung im vergangenen Jahr. "Mit dem Verhalten 2018 bei der Aufrechnung von Leistungen in der Schlaganfallversorgung haben die Krankenkassen bewiesen, dass sie mit einem solchen Instrument nicht verantwortungsvoll umzugehen wissen."
Grundsätzlich treibt die Krankenkassen um, wie sich ihre Finanzsituation verändert hat, machten die Kassenvertreter heute deutlich. Während die GKV im ersten Halbjahr 2018 noch Überschüsse erzielte, lag das Minus im ersten Halbjahr 2019 bei über einer halben Milliarde Euro. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Thomas Ballast, sprach angesichts der Entwicklung heute in Berlin von einer "Trendwende".