In Deutschland werden über die Leistungsabrechnungen der Krankenkassen fleißig Gesundheitsdaten gesammelt. Auch wenn Abrechnungsdaten lückenhaft sind, sind sie doch das Beste, was wir im Moment haben. Damit lassen sich zahlreiche Forschungsfragen untersuchen und mit den Ergebnissen die Gesundheitsversorgung verbessern. Davon profitieren alle Bürger, weil jeder im Laufe seines Lebens auch einmal Patient ist. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz möchte diesen Vorteil weiter ausbauen, indem alle vorhandenen Kassendaten beim GKV-Spitzenverband gebündelt und für die Forschung nutzbar gemacht werden. Damit wird erstens die Grundgesamtheit auf 73 Millionen Menschen vergrößert, was die Präzision der Untersuchungen deutlich erhöht. Zweitens können unabhängige Forschungseinrichtungen die Daten analysieren, sodass die Analysen frei von Interessenkonflikten sind. Statistisch gesehen werden damit Leben gerettet.
Insofern ist der Konflikt zwischen Verbesserung der medizinischen Versorgung einerseits und Datenschutz andererseits weitaus kleiner als er auf den ersten Blick erscheint. Und dort, wo er wirklich zusätzlich aufkommt, muss sich die Gesellschaft die Frage stellen, was ihr im äußersten Fall lieber ist: im statistischen Mittel Leben retten oder Daten schützen?